Vorauszahlungen für Serviceleistungen
(gemäß Punkt 2.3 der "Organisatorischen und Technischen Richtlinien" der IAA Transportation 2024)
Die von Ihnen beauftragten und von der Deutschen Messe zu erbringenden Serviceleistungen können Ihnen aus technischen Gründen erst ca. 8 Wochen nach Veranstaltungsschluss in Rechnung gestellt werden. Es ist deshalb erforderlich, dass für die zu erwartenden Kosten eine Vorauszahlung geleistet wird. Die entsprechende Rechnung wird Ihnen Anfang August von der Deutschen Messe zugeschickt. Diese Vorauszahlung gilt u.a. für folgende Serviceleistungen: Stromverbrauch, Gasverbrauch, Wasserverbrauch, Fernsprechanschluss, Fernsprechgebühren, Fachbesucher-Tickets, Ausstellerausweise. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorauszahlung für Serviceleistungen ist keine Pauschalabgeltung. Für die bestellten Lieferungen und Leistungen wird vielmehr entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme eine besondere Rechnung erstellt. In dieser Schlussrechnung wird die von Ihnen geleistete Vorauszahlung verrechnet.
Eine Verrechnung der Vorauszahlung für Serviceleistungen gegen Standmiete ist nicht möglich.
Die Vorauszahlung für Serviceleistungen bezieht sich nicht auf Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. Beachten Sie bitte, dass mit der Ausführung der Dienstleistungen erst nach Eingang der Gesamtvorauszahlung begonnen wird.