Besondere oder größere Standbauten sind genehmigungspflichtig. Informieren Sie sich über die Kriterien und die Genehmigung.
Die Kriterien für genehmigungspflichtige Standbauten sind:
- Alle Standflächen ab einer Größe von 100 m² in den Messehallen,
- alle mehrgeschossigen Standkonstruktionen,
- alle Standkonstruktionen im Freigelände,
- Sonderkonstruktionen,
- sowie Exponate über 6,50 m Höhe sind genehmigungspflichtig und unterliegen besonderen Bedingungen.
Bei Bestellung eines Mietsystemstands der Deutschen Messe oder eines IAA-Packages ist keine Standbaufreigabe erforderlich. Die Standbaurichtlinien sind unabhängig davon einzuhalten.
Laden Sie bitte ihre Standbauzeichnung unter folgendem Link im Upload Center hoch: